Neue Bescheide werden ab sofort verschickt!

Autor/in: Leonie Tafelmeier

Neue Bescheide werden ab sofort verschickt!

Ab 1. Januar 2025 greift die neue Grundsteuer – deshalb verlieren alle bisher erlassenen Grundsteuerbescheide am 31.12.2024 ihre Gültigkeit. Die neuen Bescheide verschickt die Kasse der VG Königstein ab sofort an alle Grundstückseigentümer. Weil der VG Königstein aber noch nicht alle erforderlichen Daten des Finanzamtes vorliegen, bekommen einige Eigentümer ihre Unterlagen erst zu einem späteren Zeitpunkt. Der neue Bescheid enthält dann erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich in Bayern vorgeschriebenen neuen Bewertungsmethode (Stichtag 1.1.2022). Diese Bewertung führt ausschließlich das Finanzamt durch, das anschließend den entsprechenden Grundsteuermessbetrag an die Gemeinden übermittelt. Dieser Grundsteuermessbetrag dient der VG Königstein als Grundlage, um die Grundsteuer zu berechnen, weil er mit den hiesigen Grundsteuerhebesätzen multipliziert wird. Die Hebesätze für die Grundsteuern hat der Marktrat Königstein zum 1.1.2025 wie folgt festgesetzt:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(A):   300 v. H. für die Grundstücke

 (B):    230 v. H.

Die Hebesätze für die Grundsteuern hat der Gemeinderat Hirschbach zum 1.1.2025 wie folgt festgesetzt:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(A):   300 v. H. für die Grundstücke

(B):   150 v. H.

Wenn Sie Fragen zum Grundsteuermessbetrag, den Grundsteueräquivalenzbeträgen oder dem Grundsteuerwert haben, wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt oder an die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer (Telefon 089/30700077). Was passiert, wenn sich der Eigentümer geändert hat? Sie erhalten einen Grundsteuerbescheid, wenn Sie zum Stichtag 1.1.2022 Eigentümer des entsprechenden Grundstücks waren. Erfolgte in der Zwischenzeit ein Eigentümerwechsel, kann es wegen des erhöhten Arbeitsaufkommens beim Finanzamt durch die Grundsteuerreform noch etwas dauern, bis der genannte Vorgang bearbeitet wird. Sollte dies der Fall sein und Fälligkeiten im Jahr 2025 noch abgebucht werden, erhalten Sie diese automatisch zurückerstattet, sobald der VG Königstein die Mitteilung über den Eigentumswechsel vorliegt.

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