Wohnungsgeberbestätigung
Allgemeine Informationen
Ab dem 01 .1 1 .201 5 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis (z. B. Mietvertrag) zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter derWohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.
Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.
Ansprechpartner
Allgemeine Verwaltung und Gemeinde Hirschbach
Hr. Tobias Schuminetz
Zimmer 1.10 und 1.11 09665 9131-25
09665 9131-30