Wohnungsgeberbestätigung


Allgemeine Informationen

Ab dem 01 .1 1 .201 5 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.

 

Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames  Rechtsverhältnis (z. B. Mietvertrag) zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter derWohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.

 

Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.

 


Ansprechpartner

Allgemeine Verwaltung und Gemeinde Hirschbach

 

Hr. Tobias Schuminetz
Zimmer 0.01
Telefon 09665 9131-25
Telefax 09665 9131-30


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).