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Katasterauszugs zur Bauvorlage


Allgemeine Informationen

Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) auch ein Auszug aus der Flurkarte (meistens Maßstab 1:1000), der vom zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beglaubigt sein muss oder durch ein automatisiertes Abrufverfahren zum Zweck der Bauvorlage abgerufen worden ist. Auf Wunsch der Bauaufsichtsbehörde oder des Bauwerbers enthält der Bauvorlagennachweis zusätzlich Flurstücks- und Eigentümernachweise aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch zum Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken.
 


Rechtsgrundlagen


Bearbeitungsdauer

15 Minuten

Gebühren

36,00 €


Ansprechpartner

Hauptverwaltung/Kämmerei

 

Hr. Thomas Pirner
Zimmer 1.01
Telefon 09665 9131-24
Telefax 09665 9131-30

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