Katasterauszugs zur Bauvorlage
Allgemeine Informationen
Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) auch ein Auszug aus der Flurkarte (meistens Maßstab 1:1000), der vom zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beglaubigt sein muss oder durch ein automatisiertes Abrufverfahren zum Zweck der Bauvorlage abgerufen worden ist. Auf Wunsch der Bauaufsichtsbehörde oder des Bauwerbers enthält der Bauvorlagennachweis zusätzlich Flurstücks- und Eigentümernachweise aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch zum Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlV)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über die Benutzungsgebühren der staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (GebOVerm)
Bearbeitungsdauer
15 MinutenGebühren
36,00 €
Ansprechpartner
Hauptverwaltung/Kämmerei Hr. Thomas Pirner
Zimmer 1.01
09665 9131-24
09665 9131-30