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Meldebestätigung


Allgemeine Informationen

Als Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung, bezeichnet man das bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt auf Verlangen ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Es gilt in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers und kann somit den Personalausweis ersetzen. Ebenfalls ist eine Meldebestätigung teilweise für Zweitwohnsitze nötig, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis eingetragen werden. In die Meldebestätigung werden in der Regel, unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen.

 

Einfache Meldeauskünfte müssen schriftlich beantragt werden.


Gebühren

5,00 €

5,10 € (für Führerscheinantrag)


Ansprechpartner

Allgemeine Verwaltung und Gemeinde Hirschbach

 

Hr. Tobias Schuminetz
Zimmer 0.01
Telefon 09665 9131-25
Telefax 09665 9131-30

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Dienstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

 

 

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