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Beglaubigungen


Allgemeine Informationen

Die Meldebehörde der Verwaltungsgemeinschaft Königstein ist berechtigt, amtliche Beglaubigungen für Abschriften und Kopien sowie Unterschriften vorzunehmen.

 

Beglaubigung von Dokumenten

Voraussetzung hierfür ist, dass das

  • Schriftstück im Original vorgelegt wird
  • dieses von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde
  • oder die beglaubigte Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient

und die Beglaubigung nicht durch Rechtsvorschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist.

 

Folgende Dokumente z. B. können vom Einwohneramt nicht beglaubigt werden:

  • Bestallungsurkunde zum Pfleger, Betreuerausweise
    (zuständig: Amtsgericht / Vormundschaftsgericht)
  • Auszüge aus dem Vereinsregister
    (zuständig: Amtsgericht / Vereinsregister)
  • Grundbuchauszüge
    (zuständig: Amtsgericht / Grundbuchamt)
  • Private Verträge (z. B. Kredit- und Bankangelegenheiten), Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten
    (zuständig: Notar / öffentliche Beglaubigung)
  • Personenstandsurkunden (Geburts- Sterbe- und Heiratsurkunden)
    (Informationen hierzu gibt das Standesamt, welches die Originalurkunde ausgestellt hat)

 

Beglaubigung von Unterschriften

Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn

  • das unterschriebene Schriftstück in deutscher Sprache ist und
  • einer Behörde vorgelegt werden soll.

 

Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB) und somit in die Zuständigkeit eines Notars fallen.

 

Wir sind gesetzlich zur Prüfung Ihrer Identität verpflichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Pass oder Personalausweis mit. Unterschreiben Sie das Dokument nicht zu Hause, eine Unterschrift wird nur dann beglaubigt, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters im Einwohneramt geleistet wird.


Notwendige Unterlagen

  • Pass oder Personalausweis

Bearbeitungsdauer

5 - 10 Minuten

Gebühren

5,00 €


Ansprechpartner

Allgemeine Verwaltung und Gemeinde Hirschbach

 

Hr. Tobias Schuminetz
Zimmer 0.01
Telefon 09665 9131-25
Telefax 09665 9131-30

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Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Königstein

Oberer Markt 20
92281 Königstein

 

Telefax

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 Telefax  09665 / 9131 - 30

 

 

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