Beglaubigungen


Allgemeine Informationen

Die Meldebehörde der Verwaltungsgemeinschaft Königstein ist berechtigt, amtliche Beglaubigungen für Abschriften und Kopien sowie Unterschriften vorzunehmen.

 

Beglaubigung von Dokumenten

Voraussetzung hierfür ist, dass das

und die Beglaubigung nicht durch Rechtsvorschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist.

 

Folgende Dokumente z. B. können vom Einwohneramt nicht beglaubigt werden:

 

Beglaubigung von Unterschriften

Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn

 

Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB) und somit in die Zuständigkeit eines Notars fallen.

 

Wir sind gesetzlich zur Prüfung Ihrer Identität verpflichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Pass oder Personalausweis mit. Unterschreiben Sie das Dokument nicht zu Hause, eine Unterschrift wird nur dann beglaubigt, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters im Einwohneramt geleistet wird.


Notwendige Unterlagen


Bearbeitungsdauer

5 - 10 Minuten

Gebühren

5,00 €


Ansprechpartner

Allgemeine Verwaltung und Gemeinde Hirschbach

 

Hr. Tobias Schuminetz
Zimmer 0.01
Telefon 09665 9131-25
Telefax 09665 9131-30