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Gaststättenerlaubnis (vorübergehend)


Allgemeine Informationen

 

  • Beantragung spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
  • Persönliches Erscheinen

 


 

Sie planen demnächst eine Veranstaltung?

Bitte denken Sie daran, rechtzeitig (spätestens 14 Tage vorher) bei der VG Königstein, Ordnungsamt, eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis zu beantragen.

 

Neu ist hierbei, dass ab sofort ein Zertifikat über eine abgeschlossene Online-Schulung des Landratsamtes Amberg-Sulzbach zum Jugendschutz vorgelegt werden muss.

 

Auf der Seite https://www.landkreis-as.de/jugendschutz/ finden Sie hierzu weitere Informationen und den Zugang zu der ca. 20 Minuten dauernden Onlineschulung. Hier bekommen Sie als Veranstalter wichtige Informationen zum Umgangn mit Alkohol, dessen Ausschank bei Festen und praktische Verhaltenstipps.

 

Im Anschluss an den bestandenen Onlinetest erhalten Sie ein personalisiertes Zertifikat, welches zwei Jahre gültig ist und zur Vorlage bei der Gemeinde dient.


Gebühren

ab 30,00 €


Ansprechpartner

Allgemeine Verwaltung und Gemeinde Hirschbach

 

Hr. Tobias Schuminetz
Zimmer 0.01
Telefon 09665 9131-25
Telefax 09665 9131-30


Formulare

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Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Königstein

Oberer Markt 20
92281 Königstein

 

Telefax

 Telefon  09665 / 9131 - 0

 Telefax  09665 / 9131 - 30

 

 

Montag - Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

 

 

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