Personalausweis
Allgemeine Informationen
Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?
- Der Personalausweis wird für deutsche Staatsangehörige ausgestellt.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann ein Personalausweis ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.
Ihre Entscheidung
Über wichtige Funktionen und Eigenschaften Ihres Personalausweises entscheiden Sie selbst.
Online-Ausweisfunktion
Bei der Beantragung erhalten Sie Informationen über die Online-Ausweisfunktion und eine Broschüre über den Personalausweis. Bei der Abholung entscheiden Sie, ob Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen oder ausschalten lassen. Bitte beachten Sie, dass ein nachträgliches Einschalten mit Kosten verbunden ist.
Fingerabdrücke
Bei der Antragstellung entscheiden Sie, ob Ihre Fingerabdrücke gespeichert werden sollen.
Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht staatlichen Stellen bei hoheitlichen Kontrollen eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis.
Notwendige Unterlagen
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich
- aktuelles Lichtbild
Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde erforderlich werden, z. B. dann,
- wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
- wenn Daten Ihres Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen.
Am besten informieren Sie sich vor der Beantragung bei der für Sie zuständigen Behörde über die benötigten Unterlagen.
Anforderungen an das Lichtbild
- aktuelle Aufnahme
- Frontalaufnahme, kein Halbprofil-Bild
- das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
- die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
- der Mund muss geschlossen sein und der Gesichtsausdruck neutral
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Wochen. In Eil- und Notfällen: Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises binnen weniger MinutenGebühren
Ausstellung von Personalausweisen |
|
---|---|
Antragstellende Person ab 24 Jahren |
37,00 Euro (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige | Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Weitere Gebührenregelungen |
|
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres | gebührenfrei |
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | 6 Euro |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
Gültigkeit des Dokuments |
|
Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre |
Personen unter 24 Jahren | 6 Jahre |
vorläufiger Personalausweis | höchstens 3 Monate |
Ansprechpartner
Allgemeine Verwaltung und Gemeinde Hirschbach Hr. Tobias Schuminetz
Zimmer 0.01
09665 9131-25
09665 9131-30
Formulare
Merkblätter
- Broschüre: Der neue Personalausweis - Informationen zur Online-Ausweisfunktion
- Flyer: Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion auf einen Blick