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Personalausweis


Allgemeine Informationen

Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?

  • Der Personalausweis wird für deutsche Staatsangehörige ausgestellt.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann ein Personalausweis ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.

 

Ihre Entscheidung

Über wichtige Funktionen und Eigenschaften Ihres Personalausweises entscheiden Sie selbst.

 

 

Online-Ausweisfunktion

Bei der Beantragung erhalten Sie Informationen über die Online-Ausweisfunktion und eine Broschüre über den Personalausweis. Bei der Abholung entscheiden Sie, ob Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen oder ausschalten lassen. Bitte beachten Sie, dass ein nachträgliches Einschalten mit Kosten verbunden ist.

 

Fingerabdrücke

Bei der Antragstellung entscheiden Sie, ob Ihre Fingerabdrücke gespeichert werden sollen.

Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht staatlichen Stellen bei hoheitlichen Kontrollen eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis.

 


Notwendige Unterlagen

  • gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  • bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich
  • aktuelles Lichtbild

 

Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde erforderlich werden, z. B. dann,

  • wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
  • wenn Daten Ihres Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen.

 

Am besten informieren Sie sich vor der Beantragung bei der für Sie zuständigen Behörde über die benötigten Unterlagen.

 

 

Anforderungen an das Lichtbild

  • aktuelle Aufnahme
  • Frontalaufnahme, kein Halbprofil-Bild
  • das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
  • die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
  • der Mund muss geschlossen sein und der Gesichtsausdruck neutral

 


Bearbeitungsdauer

ca. 3 Wochen. In Eil- und Notfällen: Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises binnen weniger Minuten

Gebühren

Ausstellung von Personalausweisen

Antragstellende Person ab 24 Jahren

37,00 Euro (10 Jahre gültig)

Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich
Vorläufiger Personalausweis 10 Euro

Weitere Gebührenregelungen

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) 6 Euro
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Gültigkeit des Dokuments

Personen ab 24 Jahren 10 Jahre
Personen unter 24 Jahren 6 Jahre
vorläufiger Personalausweis höchstens 3 Monate

Ansprechpartner

Allgemeine Verwaltung und Gemeinde Hirschbach

 

Hr. Tobias Schuminetz
Zimmer 0.01
Telefon 09665 9131-25
Telefax 09665 9131-30


Formulare


Merkblätter

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