Reisepass
Allgemeine Informationen
Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutsches Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr
Hinweise:
- Seit 1. November 2007 werden (ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr) zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.
- Seit 1. November 2010 werden Ordens- und Künstlernamen wieder in den Reisepass aufgenommen.
- Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.
- Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (siehe auch unter "Fristen") nicht (mehr) möglich ist.
Rechtsgrundlagen
- § 1 Passgesetz (PassG)
Passpflicht
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 5 Passgesetz (PassG)
Gültigkeitsdauer
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 6 Passgesetz (PassG)
Ausstellung eines Passes
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 19 Passgesetz (PassG)
Zuständigkeit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 1 Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes (AGPaßPAuswG)
Zuständigkeit der Gemeinden zur Pass-/Personalausweisausstellung
Notwendige Unterlagen
Bearbeitungsdauer
ca. 4 Wochen. In Eil- und Notfällen: Ausstellung eines ePasses im Expressverfahren (sog. "Expresspass") binnen drei WerktagenGebühren
Ansprechpartner
Allgemeine Verwaltung und Gemeinde Hirschbach Hr. Tobias Schuminetz
Zimmer 0.01
09665 9131-25
09665 9131-30