Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlagen
- § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 Passgesetz (PassG)
Passpflicht
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 4 Passgesetz (PassG)
Passmuster
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 5 Abs. 2 und 4 Passgesetz (PassG)
Gültigkeitsdauer und Verlängerung
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 6 Passgesetz (PassG)
Ausstellung eines Passes
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 19 Passgesetz (PassG)
Zuständigkeit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 1 Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes (AGPaßPAuswG)
Zuständigkeit der Gemeinden zur Pass-/Personalausweisausstellung
Notwendige Unterlagen
Bearbeitungsdauer
ca. 1 WocheGebühren
13,00 EUR
Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: 6,00 EUR
Verdoppelung der Gebühren
- Bei Ausstellung eines Kinderreisepasses, Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
- Bei Ausstellung eines Kinderreisepasses, Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.
Ansprechpartner
Allgemeine Verwaltung und Gemeinde Hirschbach Hr. Tobias Schuminetz
Zimmer 1.10 und 1.11 09665 9131-25
09665 9131-30