Sterbeurkunde


Allgemeine Informationen

Nach Anzeige des Sterbefalles nimmt das Standesamt die Beurkundung im Sterberegister vor. Dabei werden folgende Daten über den Verstorbenen eingetragen:

Aus dem Sterberegister erstellt das Standesamt auf Antrag eine Sterbeurkunde, in die wesentliche Daten aus dem Sterberegister übernommen werden. Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (das ist eine wortgetreue Wiedergabe des Inhalts des Sterberegisters) ausgestellt werden.


Rechtsgrundlagen

§§ 28 bis 31 Personenstandsgesetz (PStG)

Sterbefall Anzeige und Beurkundung


Bearbeitungsdauer

Ausstellung sofort möglich

Gebühren

Die Beurkundung ist gebührenfrei.

 

Jede Sterbeurkunde ist gebührenpflichtig mit 12,00 Euro. (Es können aber auch zweckgebundene Sterbeurkunden, z. B. für Rentenzwecke, kostenfrei ausgestellt werden.)


Ansprechpartner

Allgemeine Verwaltung und Gemeinde Hirschbach

 

Hr. Tobias Schuminetz
Zimmer 0.01
Telefon 09665 9131-25
Telefax 09665 9131-30