Sozialhilfe
Allgemeine Informationen
Im Rahmen der Sozialhilfe können Leistungen zur Grundsicherung beantragt werden. Das Sozialamt der VG Königstein hält Anträge zur Grundsicherung bereit und ist behilflich bei der Antragstellung. Die Grundsicherung dient der Sicherung des Lebensunterhaltes bedürftiger Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die nach dem 18. Lebensjahr unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Hierfür hält das Sozialamt der VG Königstein Antragsformulare bereit und unterstützt bei der Antragstellung. Zuständig für die Bearbeitung von Anträgen und die Bewilligung von Leistungen ist das Sozialamt des Landkreises Amberg-Sulzbach.
Arbeitslosengeld II (erwerbsfähige Personen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) muss beim Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Die bisherige Sozialhilfe können nur noch Personen beantragen, die erwerbsgemindert sind, aber keine Grundsicherung erhalten können. Zuständig ist hier ebenfalls das Sozialamt des Landkreises Amberg-Sulzbach.
Ansprechpartner
Renten-/Sozial-/Personalwesen Fr. Karin Hiltel
Zimmer 1.06
Oberer Markt 20
09665 9131-22
09665 9131-30
Formulare
- Antrag auf Gewährung eines Darlehens
- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
- Antrag auf die Gewährung einer einmaligen Sozialhilfe nach SGB XII