Parkausweise für schwerbehinderte Menschen


Allgemeine Informationen

Die Kommunen weisen insbesondere in den Innenstädten in aller Regel eine gewisse Anzahl von Parkplätzen für die Nutzung durch Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde aus. Dies erfolgt mit dem blauen Rollstuhlfahrersymbol oder einem Zusatzschild, mit dem ausdrücklich das Auslegen eines Parkausweises gefordert wird.

 

Die Berechtigung zur Benutzung dieser besonders gekennzeichneten Stellflächen wird durch einen besonderen Parkausweis in blauer oder hellblauer Farbe nachgewiesen. Der Ausweis muss von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegen (z. B. auf dem Armaturenbrett).


Notwendige Unterlagen

Eintrag des Merkmals „aG“  im Schwerbehindertenausweis. Für den Nachweis der Berechtigung zur Benutzung der Parkplätze reicht der Schwerbehindertenausweis nicht. Es wird ausnahmslos der besondere Parkausweis benötigt. Auskünfte erteilen die Regionalstellen des Zentrums Bayern für Familie und Soziales (ZBFS Regensburg) sowie das Sozialamt der VG Königstein, Frau Hiltel. Vorzulegen sind der Schwerbehindertenausweis mit dem entsprechenden Merkzeichen und ein aktuelles Passbild.

 

Die ausstellenden Behörden (Gemeinde, VG) sind an die medizinisch-fachliche Beurteilung der Versorgungsämter (ZBFS) gebunden. Sie haben keine Möglichkeit, von dieser Bewertung abzuweichen oder eigene Einstufungen zum Grad der Behinderung vorzunehmen.


Ansprechpartner

Allgemeine Verwaltung und Gemeinde Hirschbach

 

Fr. Karin Hiltel
Zimmer 1.06
Oberer Markt 20
Telefon 09665 9131-22
Telefax 09665 9131-30


Merkblätter

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