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Zeltlager (Genehmigung von)


Allgemeine Informationen

Falls Sie privat oder mit einer Gruppe in Gebiet der VG Königstein (Gemeinde Hirschbach oder Markt Königstein) auf einer Wiese oder Waldgebiet zelten wollen, muss das rechtzeitig (ca. 4 Wochen vorher)  bei der Gemeinde angemeldet werden. Ebenso ist anzugeben, ob ein Lagerfeuer oder eine offene Feuerstelle errichtet wird. Die Genehmigung des offenen Feuers erteilt nach dem Bayerischen Waldgesetz (wenn Feuerstelle näher als 100 Meter zum Waldrand) erteilt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Amberg.

 

Gerne können auch Zeltlager auf dem Zeltplatz des Naturbadgeländes in Königstein oder auf dem Gelände des Freibades Hirschbach aufgeschlagen werden. Sehen Sie hierzu die Nutzungsbedingungen auf den jeweiligen Internetseiten der Bäder.

 


Ansprechpartner

Allgemeine Verwaltung und Gemeinde Hirschbach

 

Formulare


Merkblätter

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Oberer Markt 20
92281 Königstein

 

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