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Bauordnungsrecht


Allgemeine Informationen

Das Bauordnungsrecht ist neben dem Bauplanungsrecht ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts. In Bayern ist es in der Bayerischen Bauordnung und in zahlreichen anderen Verordnungen geregelt.

 

Ziel des Bauordnungsrechts ist es, dass bauliche Anlagen so errichtet, erhalten oder geändert werden, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, ausgehen und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.

 

Gegenstand des Bauordnungsrechts sind Anforderungen an das Grundstück und seine Bebauung und an die Beschaffenheit baulicher Anlagen. Das Bauordnungsrecht regelt, welches Verfahren anzuwenden ist, die Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten, die Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden und welche Sanktionen zur Anwendung kommen können, wenn ein Bauvorhaben planabweichend oder unter Missachtung anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften ausgeführt wird.

 

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

 

Dort finden Sie auch sämtliche Formulare vom Bauantrag bis zur Beseitigungsanzeige.


Ansprechpartner

Allgemeine Verwaltung und Gemeinde Hirschbach

 

Hr. Thomas Pirner
Zimmer 1.01
Telefon 09665 9131-24
Telefax 09665 9131-30

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