Kanalbenutzungsgebühren („Einleitungsgebühren“)


Allgemeine Informationen

Für die Benutzung der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung werden vom Markt Königstein und der Gemeinde Hirschbach Grund- und  Einleitungsgebühren berechnet.

Grundlage hierfür sind die Festsetzung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Königstein und der Gemeinde Hirschbach (KA Eschenfelden und KA Hirschbach) in der derzeit geltenden Fassung.

Diese wird einmal jährlich, nämlich bei der Jahresabrechnung, die  im August stattfindet, erhoben.

Die Abwassereinleitungs- oder Kanalbenutzungsgebühren werden nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Kanalisation von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.

Diese Abwassermengen werden nach dem Verbrauch der auf dem Grundstück ermittelten Frischwassermengen festgestellt.

 

Kanalgebühren

Die drei Abschlagszahlungen sind jeweils fällig am:

15. November            15. Februar               15. Mai 

Die Endabrechnung erfolgt unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Abschlagszahlungen jährlich im August.


Die hierbei ermittelte evtl. noch zu zahlende Gebühr ist einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig.

Die Gebührenschuld entsteht mit dem Verbrauch des Wassers und mit der Einleitung von Abwasser in die Entwässerungsanlage, wobei der Grundstückseigentümer der Gebührenschuldner ist.

 

Wir empfehlen Ihnen die Nutzung unseres Bankabbuchungsverfahrens. Einzugsermächtigungen sind den Bescheiden beigefügt, stehen jedoch auch als Vordruck Einzugsermächtigung zum Download bereit.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Steuern/Gebühren/Abgaben/Kasse/Friedhof

 

Fr. Petra Grembler
Zimmer 1.09
Telefon 09665 9131-33
Telefax 09665 9131-30