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BEKANNTMACHUNG - Vollzug der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln

31. 10. 2019

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg, Hockermühlstr. 53, 92224 Amberg, erlässt nachfolgende Allgemeinverfügung nach §6 Abs. 10 Düngeverordnung.

 

Allgemeinverfügung nach § 6 Abs. 10 Düngeverordnung


Vollzug der Verordnung über
die Anwendung von Düngemitteln,
Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen
(Düngeverordnung – DüV)
vom 26. Mai 2017


Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg – Sachgebiet L 3.2 – Fachzent-rum Agrarökologie erlässt als zuständige Behörde (Art. 4 ZuVLFG) gemäß § 6 Abs. 10 Dün-geverordnung folgende


Anordnung


Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stick-stoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte, wird abwei-chend von § 6 Abs. 8 Satz 1 Düngeverordnung für die Landkreise Amberg-Sulzbach, Cham, Neumarkt, Neustadt/Waldnaab, Regensburg, Schwandorf, Tirschenreuth, sowie für die kreis-freien Städte Amberg, Regensburg und Weiden


auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aus-saat spätestens 15. Mai 2019)


im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse im Grünland hinsichtlich der Verwertung von Nährstoffen aus flüssigen Wirtschaftsdüngern festgelegt auf die Zeit vom


15. November 2019 bis einschließlich 14. Februar 2020


Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesonde-re für das Verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Boden auszubringen.


Die maximale Ausbringungsmenge beträgt 60 kg/ha Gesamt-N und 30 kg/ha NH4-N. Ein Zu-schlag für Ausbringverluste ist hierbei nicht möglich. Die Verschiebung gilt nicht für weiter-gehende Auflagen aus Wasserschutzgebietsverordnungen.


Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Sachgebiet L 3.2 -
Fachzentrum Agrarökologie
Amberg, den 26.09.2019

 
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