Anträge auf Erteilung von Wahlscheinen

10. 03. 2022

Anträge auf Erteilung von Wahlscheinen

 

Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag, 11.03.2022) 15:00 Uhr beantragt werden.

 

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so ist ihm bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 12.03.2022) 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein zu erteilen. Hierzu bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.

 

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine bis zum Wahlsonntag, 13.03.2022 15:00 Uhr beantragt werdeen.

 

Ansprechpartner Wahlamt:

 

Frau Brunner 09665/9131-32

 

 

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