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BEKANNTMACHUNG - Aufstellung des Bebauungsplanes Baugebiet "Am Weihergarten" in Königstein - erneute Auslegung des Planentwurfes

23. 11. 2020

B E K A N N T M A C H U N G

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Baugebiet

"Am Weihergarten" in Königstein

mit integriertem Grünordnungsplan

 

erneute Auslegung des Planentwurfes nach § 4a Abs. 3 BauGB

im Zuge des Aufstellungsverfahrens

 

Der Marktrat Königstein hat am 23.10.2020 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Am Weihergarten" mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 31.07.2020 BauGB gebilligt und beschlossen, ihn nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Die erneute Auslegung wird erforderlich, da der Planentwurf nach dem Satzungsbeschluss vom 17.05.2019 bzw. nach dem Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB oder § 4 Absatz 2 BauGB geändert oder ergänzt wurde.

 

Die Änderungen gestalten sich wie folgt:

 

•           Ergänzung eines zweiten, nördlichen Regenrückhaltebeckens in der internen nördlichen Ausgleichsfläche

•           Anpassen der Stellung der Straßenbäume an die Erfordernisse der Erschließungsplanung, insbesondere an der Einfahrt zum Bauhof sowie im Anliegerbereich der Fl.-Nr. 1169

•           entsprechende Anpassung der grünordnerischen Festsetzungen unter Punkt 5.3.2 und unter Punkt 5.5

•           Ergänzung der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 6.2.2 „Unbelastetes Niederschlags-wasser“ bzgl. der mittlerweile vorliegenden Baugrunduntersuchung und den sich daraus ergebenden Vorgaben für den Regenrückhalt und unter Punkt 7 „Anforderungen des BNatSchG / Eingriffsregelung“ (Seite 7) über den zusätzlich erforderlichen Ausgleichsbedarf

•           entsprechende Änderungen im Umweltbericht unter den Punkten 1.2, 2.1 und 4.3 „Eingriffs-ermittlung“ sowie 4.4 „Ausgleichsermittlung“

•           Anpassung des Ausgleichsflächenplans (Anhang zum Umweltbericht)

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB ist der Entwurf des Bauleitplans erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen.

 

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt werden.

Da durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke bzw. Grundstücks-teile der Flurnummern:

 

815 (Teilfläche) – Gemarkung Gaißach
1189/1 (TF), 1189/2 (TF), 1184/1 (TF), 1156 (TF) und 1184 (TF1) = nördlicher Anschluss an die Funkenreuther Straße; weiter die Fl.-Nrn. 1157, 1159, 1161 bis 1165, 1137 (TF), 1169 (TF), 1170, 1171, 1171/1, 1180 bis 1183, 1184 (TF2), 1186/2, 1187 (TF), 1179, 1179/2 (TF), 1179/3, 1178, 1177/2, 1176 (TF), 1176/2, 204, 204/2, 276/27, 276/57,

allesamt Gemarkung Königstein, mit einer Größe von insgesamt ca. 55.080 m².

 

Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:

 

Im Westen:     von der vorhandenen Wohnbebauung

Im Süden:       von der vorhandenen Wohnbebauung an der Neuhauser Straße und der

                        Suttengasse

Im Osten:        von der vorhandenen Wohnbebauung am Lohweg

Im Norden:      von einem Grünweg auf der Fl.-Nr. 1156

Die Flächen werden als Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO ausgewiesen.

 

Der Planentwurf wurde vom Ingenieurbüro Seuss Ingenieure GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 34, 92224 Amberg, erstellt.

 

Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht nebst Anlagen liegt in der Zeit vom

 

30.11.2020 bis 31.12.2020

 

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Königstein, Oberer Markt 20, 92281 Königstein, Zimmer-Nr. 1.05, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Information über die allgemeinen Planungsziele und Planungszwecke zur Einsichtnahme aus. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung der Änderungsplanung.

 

Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen ist die Einsichtnahme jedoch durch vorherige Terminvereinbarung unter Telefon 09665 - 9131-0 anzumelden.

 

Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit, die Unterlagen über folgenden Link online einzusehen:

 

https://www.markt-koenigstein.de

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken, nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Über die während dieser Frist vorgebrachten Anregungen und Einwände entscheidet der Marktrat Königstein.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können; ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit in ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt aus Grundlage der Art. 56 Abs. 1 Buchstabe e DSVGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem Bay DSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ des Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Königstein, 17.11.2020


MARKT KÖNIGSTEIN

 

 

 

Bernhard Köller,
1. Bürgermeister

               

Ortsübliche Bekanntmachung durch Anschlag an den Amtstafeln
Aushang am:              20.11.2020

Abnahme am:             04.01.2021

 

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