Sterbeurkunde
Allgemeine Informationen
Nach Anzeige des Sterbefalles nimmt das Standesamt die Beurkundung im Sterberegister vor. Dabei werden folgende Daten über den Verstorbenen eingetragen:
- seine Vornamen und seinen Familiennamen
- Tag, Uhrzeit und Ort des Todes
- sein Familienstand (z.B. verheiratet, geschieden, in eingetragener Lebenspartnerschaft)
- sein Wohnort und auf Wunsch des Anzeigenden die Religionszugehörigkeit.
Aus dem Sterberegister erstellt das Standesamt auf Antrag eine Sterbeurkunde, in die wesentliche Daten aus dem Sterberegister übernommen werden. Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (das ist eine wortgetreue Wiedergabe des Inhalts des Sterberegisters) ausgestellt werden.
Rechtsgrundlagen
§§ 28 bis 31 Personenstandsgesetz (PStG)
Sterbefall Anzeige und Beurkundung
Bearbeitungsdauer
Ausstellung sofort möglichGebühren
Die Beurkundung ist gebührenfrei.
Jede Sterbeurkunde ist gebührenpflichtig mit 12,00 Euro. (Es können aber auch zweckgebundene Sterbeurkunden, z. B. für Rentenzwecke, kostenfrei ausgestellt werden.)
Ansprechpartner
Allgemeine Verwaltung und Gemeinde Hirschbach Hr. Tobias Schuminetz
Zimmer 1.10 und 1.11 09665 9131-25
09665 9131-30