Anträge auf Erteilung von Wahlscheinen
Anträge auf Erteilung von Wahlscheinen
Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag, 11.03.2022) 15:00 Uhr beantragt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so ist ihm bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 12.03.2022) 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein zu erteilen. Hierzu bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine bis zum Wahlsonntag, 13.03.2022 15:00 Uhr beantragt werdeen.
Ansprechpartner Wahlamt:
Frau Brunner 09665/9131-32
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