Änderung der Bekanntmachungsart in den Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz

Autor/in: Verwaltungsgemeinschaft Königstein
Quelle: Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz/Behördenleitung

Am 6. Mai 2026 hat der Landtag des Freistaates Bayern eine Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetztes (AGFlurbG) mit Wirkung zum 1. Juli 2026 beschlossen. Die Änderung regelt unter anderem das Verfahren zur Bekanntmachung neu (Art. 12 AGFlurbG).

Ab dem 1. Juli 2026, werden alle öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachungen und Auslegungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ausschließlich auf der Internetseite der zuständigen oberen Flurbereinigungsbehörde, Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz; https://www.ale-oberpfalz.bayern.de/399343/index.php, veröffentlicht und somit für die Beteiligten eines Verfahrens zugänglich gemacht.

Das heißt, die bisher übliche Form der öffentlichen beziehungsweise ortsüblichen Bekanntmachung – wie zum Beispiel Aushang durch Anschlag an der Gemeindetafel, Abdruck im Amtsblatt, gegebenenfalls Auslegung beziehungsweise Niederlegung von Flurbereinigungsunterlagen (Pläne, Karten etc.) in der Geschäftsstelle der Gemeinde – wird für die ab 1. Juli 2026 zu veröffentlichenden Bekanntmachungen nach dem FlurbG nicht mehr verwendet werden.

Mit dieser Änderung der Bekanntmachungsart wird dem vom Freistaat Bayern angestrebten Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm Bayern 2030 Rechnung getragen, das darauf abzielt, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und zu digitalisieren. Damit wird das Verfahren beschleunigt, Kosten gesenkt und der Zugang zu Informationen für alle Beteiligten vereinfacht. Weitere Infos zur Novelle des Flurbereinigungsrechts können Sie der Pressemitteilung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus vom 6. Mai 2026 entnehmen.