Rückschnitt und Gehwegreinigung: Königstein bittet Anwohner um Mithilfe
Überhängende Sträucher, zugewachsene Gehwege und laubbedeckte Rinnsteine können im Straßenverkehr schnell zum Sicherheitsrisiko werden. Die Gemeinde Hirschbach weist deshalb alle Grundstückseigentümer auf ihre Pflichten zur Pflegemaßnahme und Reinigung entlang öffentlicher Straßen, Wege und Plätze hin.
KÖNIGSTEIN - Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, bittet die Gemeinde alle Anwohnerinnen und Anwohner, die Bepflanzung an den privaten Grundstücksgrenzen zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzuschneiden. Wuchernde Hecken, Sträucher und Bäume beeinträchtigen nicht nur die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen, sondern können auch Geh- und Radwege verengen.
Lichtraumprofil zwingend einzuhalten
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Über Gehwegen muss eine lichte Höhe von mindestens 2,50 Metern freigehalten werden, damit Fußgänger gefahrlos und aufrecht passieren können.
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Über Fahrbahnen ist ein Freiraum von mindestens 4,50 Metern erforderlich, damit auch größere Fahrzeuge wie Müllabfuhren, Einsatzfahrzeuge oder Busse nicht beschädigt oder behindert werden.
Form- und Pflegeschnitte zur Aufrechterhaltung des Lichtraumprofils sind ganzjährig zulässig. Stärkere oder radikale Rückschnitte von Hecken und Gebüschen sind aus Gründen des Vogelschutzes jedoch gesetzlich geregelt und ausschließlich im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erlaubt.
Sauberkeit und Verkehrssicherheit auf Gehwegen